Für den Elch ist niemand zuständig. Er spaziert über Geleise, ruht sich beim Bahnhof aus. Die Westbahnstrecke wird vier Stunden gesperrt: Die Polizei ist nicht zuständig, weil der Elch auf ÖBB-Grund liegt. Der Veterinär ist es nicht, weil man fürs Betäuben den Auftrag einer Behörde oder der Polizei braucht. Drei Jäger sehen dem Elch beim Schlafen zu, weil sie nicht einschreiten dürfen. Die Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Landesjagdverband, Feuerwehr und Polizei: keiner zuständig. Die Bezirkshauptleute lassen ausrichten: nicht zuständig, weil keine eindeutige rechtliche Grundlage für ein Einschreiten der Behörden besteht. Emil ist nach Norden unterwegs …
Für die öffentliche Gesundheitsversorgung sind alle zuständig. Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Ämter, Behörden, Interessensvertretungen, Verbände und Vereine reden alle viel und mit. Eine zielgerichtete Bewegung ist nicht erkennbar. Das Gesundheitssystem dreht sich weiter im Kreis …
Das österreichische Prinzip der immerwährenden Nichtzuständigkeit und das österreichische Prinzip der partiellen Zuständigkeit verbindet „das Fehlen der eindeutigen rechtlichen Grundlage“ und das Ergebnis des vollkommen verantwortungsfreien Nichthandelns.
Ob das prinzipiell so bleiben wird, fragen wir uns gemeinsam mit Ihnen in unseren
Veranstaltungen im Gesundheitswesen und ihrer verantwortungsvollen Auswahl in diesem Newsletter.